Seit der Einführung der Energieauditpflicht im Dezember 2015 betreuen wir namhafte Nicht-KMU Unternehmen alle 4 Jahre bei der Erstellung von Energieauditberichten und wickeln alle Modalitäten inkl. der Onlineerklärung für unsere Kunden ab. Alternativ können Energieaudits auch über die Teilnahme an den von und initiierten Energie-Transferzentren in Gruppen erarbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Wer 250 oder mehr Mitarbeiter hat, einen Jahresumsatz von 50 Mio. € erwirtschaftet und eine Bilanzsumme von 42 Mio.€ ausweist, ist auditpflichtig. Seit der Novelle des EGG gelten für Unternehmen ab 2,7 GWh p.a. gesonderte Auflagen. Für konkrete Fragen sprechen Sie uns gerne an.